An wichtigen Stationen im Lebenslauf haben viele Menschen das Bedürfnis, sich ihres christlichen Glaubens zu vergewissern und durch Gottes Segen gestärkt zu werden – unabhängig davon, wie eng oder lose die Bindung zur Kirche sonst ist.

Sie an diesen Lebensstationen zu begleiten und dazu schöne und stimmige Gottesdienste mit Ihnen zu gestalten, gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben als Kirchengemeinde.

Unter den Stichworten Taufe, Schulgottesdienste, Konfirmation, Trauung, Kircheneintritt, Jubiläen sowie Trauer und Bestattung finden Sie Informationen.

Zuständigkeiten und Ansprechpartner

  • addWelches Pfarramt der Verbundkirchengemeinde ist für mich zuständig?

    Das richtet sich nach dem Wohnsitz des Gemeindegliedes (so genanntes Parochialprinzip). Den Kontakt zu unseren drei Pfarrämtern finden Sie hier.

    Wird die Amtshandlung von einem anderen Pfarrer/einer anderen Pfarrerin vollzogen, bedarf es dazu formal der Genehmigung (Dimissoriale) des zuständigen Pfarramts vor Ort. Wird an einem anderen Ort getauft, getraut, konfirmiert oder beerdigt, sind rechtzeitige Absprachen erforderlich.

    Ist ein Pfarramt zur Zeit der Amtshandlung wegen Urlaub, Krankheit oder Vakanz nicht besetzt, gibt es in jedem Fall eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Taufe und Patenamt

  • addOrganisatorisches
    • Melden Sie sich beim zuständigen Pfarramt, um einen Termin für die Taufe und für ein vorbereitendes Taufgespräch mit Pfarrerin oder Pfarrer zu verabreden.

    • An Unterlagen benötigt das Pfarramt rechtzeitig vorher eine Geburtsurkunde (ggf. mit Familienstammbuch) und von den Patinnen und Paten eine Patenbescheinigung des jeweiligen Wohnsitzpfarramts, in denen die Kirchenzugehörigkeit bestätigt wird. Nähere Informationen zum Patenamt finden Sie in einem der Kästen weiter unten auf dieser Seite.

    • Im Taufgespräch lernen wir einander kennen, denken gemeinsam darüber nach, was die Taufe – auch für Sie selbst – bedeutet, und planen den Gottesdienst. Es ist schön, wenn auch die Taufpaten beim Taufgespräch dabei sein können.

    • Bei der Taufe wird Ihrem Kind ein biblisches Wort als Taufspruch mitgegeben. Dazu können Sie schon vorab in der Bibel blättern und eine (Vor-)Auswahl treffen. Als Bibelübersetzung liegt in der Regel die Revision der Lutherübersetzung von 2017 zugrunde.
      Eine Sammlung beliebter Taufsprüche finden Sie unter www.taufspruch.de.

    • Eine Taufkerze ist eine schöne Erinnerung an die eigene Taufe – vielleicht möchte jemand aus der Familie eine solche Kerze für Ihr Kind gestalten. Sie kann etwa jedes Jahr am Tauftag entzündet werden.

    • Haben Sie Wünsche oder Ideen für die Gestaltung des Gottesdienstes?
      • Gemeindelied …
      • musikalischer Beitrag ...
      • Lesung eines Bibeltextes oder eines Gebets ...

    • Die Taufe selbst findet im sonntäglichen Gottesdienst der Gemeinde statt (Dauer ca. eine Stunde). Kinder sind im Gottesdienst willkommen! Möglich ist eine Taufe auch in Verbindung mit einer Trauung.
  • addWas ist die Taufe?

    Durch die Taufe wird ein Mensch Glied der Gemeinde Jesu Christi – als Kind zunächst aufgrund des Wunsches der Eltern, als Erwachsene*r auf eigenen Wunsch (als religionsmündig gilt eine Person ab dem 14. Geburtstag). Wir taufen auf den Namen des dreieinigen Gottes, weil Jesus dazu den Auftrag gegeben hat: nachzulesen in Matthäus 28,18—20.

    Die Taufe ist damit, gemeinsam mit dem Heiligen Abendmahl, eines der beiden Sakramente der evangelischen Kirche, also eine besondere Zeichenhandlung, die von Jesus eingesetzt wurde. Beim Sakrament kommt zum gesprochenen Wort ein Element hinzu, das Gottes Wirken auf sinnliche Weise erfahrbar macht. Im Fall der Taufe ist dieses Element das Wasser.

    Die Taufe wird von (fast) allen christlichen Gemeinschaften gegenseitig anerkannt. In der Vielfalt der weltweiten Christenheit ist sie ein Zeichen der Einheit des Leibes Christi: „ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“ (Epheserbrief 4,5).

  • addTaufe und Bekenntnis

    Zur Taufe gehört das Bekenntnis des christlichen Glaubens. Die Gemeinde spricht dieses Bekenntnis im Gottesdienst gemeinsam mit dem Täufling oder mit der Tauffamilie – meist mit den Worten des Apostolischen Glaubensbekenntnisses.

    Wer als kleines Kind getauft wird, kann bei der Konfirmation sein Bekenntnis später selbst aussprechen.

  • addKindertaufe

    Jesus hat die Kinder zu sich gerufen und gesegnet (Mk 10,13—16). Die Kindertaufe zeigt, dass Gottes Ja zu einem Menschen immer schon da ist – ohne Vorbedingung. Eltern und Paten bekräftigen durch ihr Ja im Gottesdienst den Taufwunsch stellvertretend für das Kind. Außerdem erklären sie ihre Bereitschaft, das Ihre dazu beizutragen, dass das Kind im christlichen Glauben erzogen wird. Der Glaube selbst entsteht nicht durch menschliches Handeln, sondern durch das Wirken des Heiligen Geistes.

    Wie die christliche Erziehung, die Begleitung auf dem Weg zum Glauben aussehen kann? Das Erzählen oder Vorlesen biblischer Geschichten können ebenso dazugehören wie kleine Alltagsrituale (Tischgebet, Abendgebet…) – oder die Wahrnehmung unserer Angebote für Kinder und Jugendliche, etwa die Kinderkirche. Im Rahmen von Kinder & JugendlicheKonfi-3 feiern wir auch jedes Jahr einen Familiengottesdienst zur Tauferinnerung.

  • addPatenamt

    Die Patinnen und Paten unterstützen die Eltern bei ihrer Aufgabe, dem Kind – soweit das menschenmöglich ist – Begleiter*innen auf dem Weg zu einem eigenen, mündigen christlichen Glauben zu sein. Das Patenamt ist daher an die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche gebunden. Dabei gilt die Regel, dass der erste Pate/die erste Patin evangelisch sein muss; weitere Pat*innen können auch einer anderen christlichen Kirche angehören.

    Wenn zum Zeitpunkt der Taufe (noch) kein Pate gefunden werden kann, soll die Taufe deshalb nicht abgesagt werden. Menschen können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt ins Patenamt berufen werden.

    Vom Patenamt zu unterscheiden ist die Funktion der Taufzeugenschaft. Taufzeugen haben die Aufgabe, im Zweifelsfall die Vornahme der Taufhandlung zu bestätigen. Sie haben keine Verpflichtung zum Beistand bei der Erziehung des Kindes und müssen nicht evangelisch oder Mitglieder einer christlichen Kirche sein. Sind keine Paten vorhanden, sollen Taufzeugen bestellt werden.

  • addTaufordnung

    Alle rechtlichen Aspekte der Taufe sind in der Taufordnung unserer Evangelischen Landeskirche in Württemberg geregelt.

Schulgottesdienste

  • addEinschulung

    Für viele Kinder und ihre Familien ist die Einschulung ein wichtiger Schritt auf dem Lebensweg.

    Wir begleiten diesen Schritt an der Maulbronner Schule am Silahopp, an der Willy-Schenk-Schule Zaisersweiher und an der Grundschule Freudenstein jeweils mit einem Gottesdienst in unseren Kirchen.

  • addSchulgottesdienste am zu Anfang und Ende des Schuljahres und an Weihnachten

    Auch Anfang und Ende des Schuljahres und die Unterbrechung des Schulbetriebs an Weihnachten sind Anlässe, um innezuhalten, um zurück- und nach vorne zu blicken und Zuversicht aus dem Glauben zu schöpfen.

    Das tun wir in unseren Schulgottesdiensten – gemeinsam mit allen, die Freude am Mitfeiern haben.

Konfirmation

  • addKonfirmation

    Mit dreizehn Jahren verändert sich vieles in der Sicht auf die Welt, auf das Leben – und auf den Glauben. Mit vierzehn Jahren ist ein Mensch in unserem Land religionsmündig, kann also selbst bestimmen, welcher Glaubensgemeinschaft sie oder er sich zurechnen will. In dieser Umbruchphase begleiten wir Jugendliche auf dem Weg zu einem eigenständigen christlichen Glauben.

    Konfirmation bedeutet: im Glauben gestärkt werden, sich an die eigene Taufe erinnern und Ja dazu sagen, den Glauben bekennen und bekräftigen, Gottes Segen empfangen und gemeinsam das Heilige Abendmahl feiern.

    • Der Weg zur Konfirmation beginnt in unserer Verbundkirchengemeinde schon in der dritten Klasse mit Konfi 3. Mehr zu Konfi 3 finden Sie hier.

    • In der achten Klasse findet mittwochnachmittags der Konfirmandenunterricht statt, der zur Konfirmation hinführt. Mehr dazu finden Sie hier.
  • addTermine und Einladung zum Konfirmandenunterricht

    Die Konfirmationstermine sind je nach Ort auf bestimmte feste Sonntage im Kirchenjahr festgelegt: In Zaisersweiher und Maulbronn wird am Sonntag Kantate konfirmiert, also jeweils am 4. Sonntag nach Ostern; in Freudenstein und Schmie findet die Konfirmation am Sonntag Rogate statt, also am 5. Sonntag nach Ostern.

    Schriftlich eingeladen zum Konfirmandenunterricht und auch zum Konfi-3-Unterricht werden jeweils alle getauften Kinder oder Jugendlichen eines Schuljahrgangs (Klasse 3 bzw. Klasse 8). Die Konfirmandenkurse sind aber auch für alle nicht getauften Interessierten geöffnet. Der Weg zur Taufe und zur Konfirmation wird von uns dann je nach Alter, nach Wunsch und Bedürfnissen begleitet.

 

Trauung

  • addTerminklärung

    Bitte sprechen Sie Ihren gewünschten Trautermin rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarramt ab, um sicherzugehen, dass die Kirche noch nicht belegt ist und dass auch Pfarrer oder Pfarrerin an Ihrem Termin Zeit haben.

    Geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können, um offene Fragen zu klären oder den Termin für das Traugespräch zu vereinbaren.

  • addTraugespräch

    Rechtzeitig vor der Trauung führen Sie ein Traugespräch mit Ihrem Traupfarrer bzw. Ihrer Traupfarrerin. Dabei gehen Sie gemeinsam die Trauanmeldung durch und planen den Gottesdienst in allen Einzelheiten. Sie können gerne schon vorher überlegen, welchen Bibeltext Sie als Trautext wünschen (einige Ideen finden Sie unter www.trauspruch.de – aber natürlich sind auch andere möglich), welche Lieder Sie singen wollen und wer im Gottesdienst mitwirken soll (z.B. Lesungen, Fürbitten, Musik).

    Wenn ein auswärtiger Pfarrer oder eine auswärtige Pfarrerin Sie traut, sollten Einzelheiten und Ablauf des Gottesdienstes 3 Wochen vor der Trauung unserem Pfarramt mitgeteilt werden, damit Mesnerin und Organist*in sich vorbereiten können.

  • addWeitere Themen rund um Ihre Trauung in alphabetischer Reihenfolge
    • Abkündigung der Trauung im Sonntagsgottesdienst
      Am Sonntag vorher wird Ihre Trauung im Gottesdienst bekanntgegeben. Es ist schön, wenn Sie dabei sind.

    • Auswärtige Paare (ohne eigenen Wohnsitz in unserer Gemeinde und ohne Eltern mit Wohnsitz in unserer Gemeinde):
      Bitte benachrichtigen Sie den Gemeindepfarrer bzw. die Gemeindepfarrerin Ihres Wohnsitzes und bitten Sie ihn bzw. sie um die kirchliche Trauung. Falls er oder sie Sie nicht trauen kann, muss er oder sie einen Vertreter oder eine Vertreterin benennen. Der oder die ausführende Geistliche muss einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören. Eine Kontaktaufnahme des auswärtigen Pfarrers/der auswärtigen Pfarrerin mit unserem örtlichen Pfarramt ist erforderlich.
      Für auswärtige Paare erheben wir Gebühren.

    • Besondere Regelungen für die Klosterkirche Maulbronn
      • Falls gewünscht, können Kerzen an den Bänken (jeweils links und rechts zum Mittelgang hin) angebracht werden. In diesem Fall berechnen wir 10 EUR zusätzlich.
      • Die Vorhalle der Klosterkirche (Paradies) kann nicht für einen Sektempfang o.ä. genutzt werden.
      • Bitte beachten Sie: Der Brauch des Hochzeitsschießens wurde vom Ordnungsamt der Stadt Maulbronn verboten.
      • Durch die große Zahl der Trauungen in der Klosterkirche sind die Anwohner nicht unerheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Bitte besprechen Sie deshalb mit Ihren Verwandten und Freunden, dass alles unterlassen wird, was zu Lärmbelästigungen führt (insbesondere lautes Hupen und die Verwendung von Lärminstrumenten).
      • Beachten Sie unbedingt das Merkblatt der Stadtverwaltung Maulbronnfür die Park- und Einfahrregelung im Klosterhof. Sie ersparen sich an Ihrem Festtag dadurch viel Ärger.

    • Blumenschmuck
      Die Kosten des Blumenschmucks trägt das Brautpaar. Sie können die Kirche selbst schmücken oder einen Gärtner beauftragen. Geben Sie uns rechtzeitig Bescheid und sprechen Sie sich mit der Mesnerin der jeweiligen Kirche ab.

    • Blumenstreuen ist in Maulbronn nicht möglich, in Zaisersweiher, Schmie, Freudenstein und Hohenklingen nur außerhalb der Kirche. Bitte sorgen Sie dafür, dass nachher wieder zusammengefegt wird. Das Streuen von Reis oder sonstigen Kleinteilen ist grundsätzlich nicht möglich.

    • Filmen und Fotografieren ist während des Ein- und Auszugs des Brautpaars möglich. Während der Feier ist es auf ein Minimum zu beschränken und soll von einem Standort aus erfolgen. Der Gottesdienst soll durch Umhergehen und Unruhe nicht gestört werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis und weisen Sie auch Ihre Hochzeitsgäste darauf hin. Falls Sie einen Fotografen engagieren, ist eine Rücksprache mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer erforderlich.

    • Gebühren
      Von auswärtigen Paaren (ohne eigenen Wohnsitz in unserer Gemeinde und ohne Eltern mit Wohnsitz in unserer Gemeinde) wird für die Trauung in einer unserer Kirchen eine Gebühr zur Deckung der Unkosten erhoben. Die aktuellen Gebühren für die Kirchennutzung finden Sie in diesem Dokument.
      Die Gebühr ist spätestens fünf Werktage vor der Trauung mit dem Kennwort „Traugebühr“ und dem Datum der Trauung zu überweisen auf das Konto der Evangelischen Verbundkirchengemeinde Maulbronn-Umland:
      IBAN   DE66 6665 0085 0000 9730 84
      Sparkasse Pforzheim-Calw
      BIC PZHSDE66XXX

    • Katholische Trauungen sind nicht möglich, wohl aber so genannte „Ökumenische Trauungen“, d.h. eine evangelische Trauung unter Beteiligung eines katholischen Priesters.
    • Musik
      Für den Organistendienst bei Ihrer Trauung beauftragen wir in der Regel Organistinnen und Organisten mit C-Prüfung aus der Umgebung.
      Besondere musikalische Wünsche müssen rechtzeitig abgesprochen und je nach Aufwand extra vergütet werden (etwa falls zusätzliche Proben nötig sind). Sollten Sie einen eigenen Organisten mitbringen, so hat dieser in der Klosterkirche nur die Möglichkeit, 30 Minuten vor Gottesdienstbeginnen an der Orgel zu spielen (sofern vorher keine Trauung stattfindet).
      Personelle Änderungen in Bezug auf den Organisten oder die Organistin müssen spätestens 4 Wochen vor dem Trautermin beim Pfarramt gemeldet werden.
      Im Hinblick auf besondere Musikwünsche wie den Einsatz einer Sängerin oder anderer Instrumentalisten ist die Absprache mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin unerlässlich.
      Ein Liedblatt oder Liedheft wird ggf. vom Brautpaar gestaltet und vervielfältigt.
    • Opfer (Kollekte)
      Das Opfer im Traugottesdienst wird zur Hälfte für die Arbeit der Kirchengemeinde erbeten, zur anderen Hälfte für ein kirchliches oder karitatives Projekt ihrer Wahl. Möglich sind etwa:

      Falls Sie sich ein anderes Projekt aussuchen, brauchen wir dazu von Ihnen konkrete Angaben sowie eine Bankverbindung.
      Um auf das Opfer aufmerksam zu machen, ist es sinnvoll, einen entsprechenden Hinweis über seine Verwendung auf das Liedblatt zu drucken.

    • Standesamtliche Eheschließung und Einträge ins Kirchenbuch und Familienstammbuch
      Die kirchliche Trauung findet nach der standesamtlichen Eheschließung statt. Die Urkunde vom Standesamt muss uns am Tag der Trauung vorliegen (ggf. mit Stammbuch).
      Bitten geben Sie beides am Tag der Trauung bei der Mesnerin ab. Ihre kirchliche Trauung wird dann ins örtliche Kirchenbuch und in Ihr Familienstammbuch eingetragen. Nach Absprache können Sie Ihr Stammbuch mit eingetragener Trauung wieder im Pfarramt abholen.

    • Trauordnung
      Alle rechtlichen Aspekte der kirchlichen Trauung sind in der Trauordnungunserer Landeskirche geregelt.

Kircheneintritt

  • addSie sind herzlich willkommen!

    Vielleicht haben Sie sich in einer Phase Ihres Lebens dafür entschieden, Ihren Weg außerhalb der Kirche weiterzugehen – welche Gründe Sie dazu auch immer bewogen haben. Auch ein solcher Entschluss kann mit einigem Abstand in anderem Licht erscheinen.

    Sie möchten wieder dabei sein? Sie möchten kirchlich heiraten, Patin oder Pate werden, Ja zum Glauben sagen, am Gemeindeleben teilnehmen oder legen Wert auf eine kirchliche Bestattung?

    Dann nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Pfarramt auf – oder mit dem Eintrittstelefon unserer Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

    Sie sind herzlich willkommen! 

Jubiläen

  • addKonfirmationsjubiläum

    Gerne laden wir zum Gottesdienst anlässlich des Goldenen (50 Jahre) oder Diamantenen (60 Jahre) Konfirmationsjubiläums ein, wenn von Seiten des Jahrgangs Interesse an einer Feier besteht. Bitte melden Sie sich dazu rechtzeitig im Pfarramt. In manchen Jahren haben wir sogar schon ein 70- oder 80jähriges Jubiläum gefeiert. 

    Für die Einladung brauchen wir eine aktuelle Adressliste des Jahrgangs. Bitte stellen Sie uns eine solche Liste zur Verfügung, wenn Sie das Jubiläum feiern möchten.

    Auch wer nicht in Freudenstein, Maulbronn, Schmie oder Zaisersweiher konfirmiert wurde, kann gerne bei uns mitfeiern! Geben Sie uns einfach Bescheid, wenn Sie das möchten.

    Die Termine für die Konfirmationsjubiläen liegen meist in der Passionszeit – nähere Auskünfte gibt es telefonisch beim Pfarramt.

  • addEhejubiläen

    Wenn Sie Ihr Ehejubiläum in einem Gottesdienst feiern möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarramt auf.

    Einerseits besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes an die kirchliche Trauung zu erinnern. Wir feiern mit Ihnen aber auch gerne einen eigenen Gottesdienst zur Erinnerung an die Wiederkehr der Trauung.

    Den Glückwunsch der Landeskirche zum Goldenen und Diamantenen Ehejubiläum können wir Ihnen dann übermitteln, wenn Ihre kirchliche Trauung bei uns in den Kirchenbüchern hinterlegt ist. Der Datenbestand ist allerdings nicht lückenlos (vor allem bei Trauung an einem anderen Ort).
    Wenn Sie sich einen Besuch zu Ihrem Ehejubiläum wünschen, melden Sie sich bitte sicherheitshalber vorher im Pfarramt.

Trauer und Bestattung

  • addWelche Dinge sind rund um die Feier der Bestattung zu beachten?
    • Wenn Sie am Ende Ihres Lebens Wünsche für die Gestaltung der Trauerfeier haben, schreiben Sie sie auf, sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber oder bitten Sie Pfarrerin oder Pfarrer um ein Gespräch.
      Alles, was Sie schon klären können, macht es den Hinterbliebenen im Todesfall ein wenig leichter.

    • Die organisatorischen Fragen rund um die Bestattung regelt das Bestattungsinstitut, das die Angehörigen im Todesfall informieren sollten. Häufig nimmt das Bestattungsinstitut auch den Kontakt mit dem Pfarramt auf.

    • Die Bekanntmachung des Sterbefalls in der Gemeinde erfolgt über das Sterbeläuten unmittelbar nach dem Todesfall und über die Abkündigung im Gottesdienst am Sonntag vor oder nach der Trauerfeier.

    • Auf Wunsch kommt die Pfarrerin oder der Pfarrer zur Aussegnung eines verstorbenen Menschen ins Haus – fragen Sie gerne nach. Auch im Aufbahrungsraum auf dem Friedhof ist eine solche kurze Feier vor dem Trauergottesdienst möglich.

    • Bestattungstermin: Je nach Pfarramt sind entweder Montag—Freitag oder Dienstag—Samstag als Bestattungstermine möglich.

    • Vertretungsregelung: Ist das zuständige Pfarramt gerade wegen Urlaub, Krankheit oder Vakanz nicht besetzt, gibt es in jedem Fall eine Vertreterin oder einen Vertreter. Die Bestattungstermine müssen dann auf Dienstag—Freitag gelegt werden.

    • Beim einem Trauergespräch mit Pfarrerin oder Pfarrer blicken Sie gemeinsam auf das Leben Ihres oder Ihrer Verstorbenen zurück und bereiten den Trauergottesdienst vor.

    • Die musikalische Umrahmung der Bestattung wird häufig von den örtlichen Chören gestaltet. Auch der Gemeindegesang gehört dazu. Andere Musikwünsche können je nach Gegebenheit berücksichtigt werden.

    • Im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag erinnern wir an die Verstorbenen des zurückliegenden Jahres und zünden Hoffnungslichter für sie an. Schriftlich eingeladen werden dazu die Angehörigen der im jeweiligen Jahr Verstorbenen. Alle anderen Trauernden sind uns ebenso willkommen.
  • addIn welchen Fällen kann eine kirchliche Bestattung stattfinden?

    Eine kirchliche Bestattung findet dann statt, wenn der oder die Verstorbene bei seinem Tod Glied der evangelischen Kirche und nicht aus ihr ausgetreten war.

    Mögliche Ausnahmen und alle sonstigen rechtlichen Aspekte der kirchlichen Bestattung sind in der Bestattungsordnung unserer Evangelischen Landeskirche in Württemberg geregelt.